Gobbetti Gastronomie

                                                      Allgemeine Geschäftsbedingungen                  

 

 

 

  1. Vertragsabschluss

 

Die Angebote von Gobbetti Gastronomie sind freibleibend. Durch die schriftliche Auftragsbestätigung kommt es zum Abschluß des Vertrages. Mündliche Nebenabreden und andere Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Gobbetti Gastronomie.

 

 

  1. Lieferung und Leistung

 

Die im Vertrag vereinbarte Leistung wird durch Gobbetti Gastronomie und/oder ihre Partner an dem vereinbarten Ort zu den vereinbarten Zeitenerbracht. Schwerzugängliche Leistungsorte sind vorher abzustimmen. Dies gilt auch für Änderungen hinsichtlich des vereinbarten Zeitplans.

 

Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, werden diese, sofern möglich, gegen Berechnung der Mehrleistung erbracht. Diese Auftragserweiterung kann auch ohne schriftliche Bestätigung durch Gobbetti Gastronomie in mündlicher Form erfolgen. Beide Seiten benennen zu diesem Zweck entscheidungsberechtigte Personen.

 

 

  1. Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände

 

Die in der schriftlichen Vereinbarung genannten Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände werden von Gobbetti Gastronomie gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Werden Gegenstände beschädigt oder kommen Ausrüstungsgegenstände abhanden, werden diese vom Kunden zum Wiederbeschaffungswert ersetzt. Können beschädigte Gegenstände repariert werden, trägt der Kunde hierfür die Kosten.

 

Dies gilt auch für die Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände, die mit einem pauschalierten Leistungspreis, zusammen mit anderen Leistungen, berechnet werden. Ferner gilt diese Regelung für Gegenstände, Gobbetti Gastronomie von Dritten anmietet und dem Kunden zur Nutzung überlässt.

 

 

  1. Preise und Zahlung

 

Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise sind Netto-Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt.

 

Bei Auftragserteilung ist eine Auszahlung in Höhe von 40% des Auftragswertes, mindestens aber 500,00 EUR, fällig. Dieser Betrag wird nach Abschluss des Auftrages mit den Zusatzkosten verrechnet. Zusatzkosten sind Kosten für Getränke, Betriebskosten (Gas, Wasser, Strom, Benzin). Abfallgebühren und ähnliche Kosten.

 

 

  1. Sonstiges

 

Erfüllungsort ist der Ort, an dem die vereinbarte Leistung zu erbringen ist. Gerichtsstand für beide Seiten ist München.

 

 

Stand 01/2002               

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81925 München 

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